Entschädigung für Flugausfälle: Entschädigung für gestrichenen Flug anfordern

Entschädigung für Flugausfälle: Fordern Sie eine Entschädigung für den gestrichenen Flug an und erhalten Sie 250 bis 600€ Entschädigung + Unkosten.

Auf was haben Sie Anspruch, wenn Ihr Flug gestrichen wird?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro + Unkosten + immaterielle Schäden haben.

Flugausfallregelung: Entschädigung nach dem EU-Gesetz 261 und dem Montrealer Übereinkommen für Flugausfälle

EU-Gesetz 261

Entschädigung bei Flugausfall fordern

Anwendbar wenn:

  1. Der gestrichene Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird oder…
  2. Der Flug startet aus einem europäischen Land, auch wenn die Fluggesellschaft nicht europäisch ist.

Entschädigungstabelle bei Flugausfällen nach EU-Recht

Tabelle – Flugausfallentschädigung nach EU-Richtlinie 261/2004
Flugstrecke (Km) Flugausfallentschädigung Entschädigung beantragen
Weniger als 1.500 km 250 € 250€ fordern
1.500 Km – 3.500 Km 400 € 400€ fordern
Mehr als 3.500 Km 600 € 600€ fordern

+

Unkosten

+

Schäden

Entschädigung für Flugausfall nach EU-Recht beantragen

Montrealer Übereinkommen

Entschädigung für gestrichenen Flug fordern

Anwendbar, wenn diese beiden Umstände gleichzeitig eintreten:

  1. Wenn die Fluggesellschaft nicht aus Europa kommt und…
  2. Der Flug startet nicht von Europa aus.

Entschädigungstabelle bei Flugausfällen nach dem Montrealer Übereinkommen

Flugausfallentschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen
Annullierung Haftungshöchstbetrag Unkosten
Flugausfal 5.708€= 4.694 SDR (Sonderziehungsrechte) Hotels, Taxis, Touren, andere verpasste Flüge

Entschädigung bei Flugausfall nach dem Montrealer Übereinkommen beantragen

Über 130 Länder, darunter die USA, sind dem Montrealer Übereinkommen von 2003 beigetreten. Darin sind die Rechte der Fluggäste für verschiedene Arten von Zwischenfällen auf Flügen, einschließlich Gepäckverspätungen, festgelegt.

Das Übereinkommen befasst sich mit „Schäden“, die durch Zwischenfälle auf Flugreisen entstehen können. Ein Beispiel sind finanzielle Schäden. Wenn Sie infolge Ihres verlorenen Gepäcks für zusätzliche Ausgaben wie Kleidung aufkommen mussten, sollten Sie dafür eine Rückerstattung erhalten.

Bekomme ich eine Rückerstattung, wenn mein Flug gestrichen wird?

Sie können eine Entschädigung von 250 bis 600€ für den gestrichenen Flug und eine Rückerstattung des Tickets erhalten, wenn Sie letztendlich nicht mit der Fluggesellschaft geflogen sind.

Beispiel: Angenommen, Sie fliegen mit einem Freund von Madrid nach Frankreich und Ihr Flug wird gestrichen und Sie müssen ein neues Flugticket kaufen. Darüber hinaus bezahlt die Fluggesellschaft keine Verpflegung oder Unterkunft.

Die Entschädigung für den gestrichenen Flug sollte folgendermaßen aussehen: 250€ pro Passagier + Flugkosten (oder die Kosten des neuen Fluges, wenn er teurer ist) + Hotel.

Wie lange habe ich Anspruch auf Entschädigung nachdem mein Flug gestrichen wurde?

  • Montrealer Übereinkommen: 2 Jahre
  • EU-Verordnung: 2 bis 10 Jahre. Sie sollten unbedingt die Regulierungen für jedes Land beachten.

Kann ich meinen Anspruch wegen gestrichener Flüge direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen?

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Ihre Chancen sehr gering sind, wenn Sie direkt bei der Fluggesellschaft Schadensersatz verlangen wollen, da die Fluggesellschaften sehr oft versuchen, Flugausfälle mit außergewöhnlichen Umständen zu rechtfertigen, die nicht wirklich eingetreten sind, wie z. B. Probleme mit der Flugsicherung. Daher ist es sehr empfehlenswert, Ihre Forderung über eine spezialisierte Drittpartei zu stellen.

Außergewöhnliche Umstände und Flugausfälle

„Außergewöhnliche Umstände“ können sich auf eine Reihe von Szenarien beziehen, in denen eine Annullierung durch etwas Ungewöhnliches verursacht wurde; z.B.:

  • Terrorakte oder Sabotageakte
  • Sicherheitsgefährdungen
  • Extreme Wetterbedingungen, wie z.B. Vulkanaschewolken, starker Wind oder Schnee…
  • Politische oder zivile Unruhen
  • Streiks, die nichts mit der Fluggesellschaft zu tun haben, wie z.B. bei der Gepäckabfertigung oder Flugsicherung.

Fluggesellschaften nutzen gerne Ausreden, um zu vermeiden, dass sie Ausgleichszahlungen für Flugausfälle leisten müssen. Z.B.:

  • Probleme mit dem Personal der Fluggesellschaft, z.B. verspätete Ankunft der Crew oder Unterbesetzung.
  • Schlechte Wetterbedingungen (normalerweise nicht wahr), die einen früheren Flug beeinträchtigen und dazu führen, dass sich Ihr Flug verzögert.
  • Nichtbeförderung wegen Überbuchung des Fluges
  • PTechnische Probleme mit dem Flugzeug (mit Ausnahme von versteckten Herstellungsfehlern oder Problemen durch Sabotage)

Fragen Sie einen Fachmann

Es besteht kein Entschädigungsanspruch bei Flugausfall, wenn…

  • Der Flugausfall zwei Wochen im Voraus mitgeteilt wird.
  • Wenn der Fluggast über den Flugausfall zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor Abflug informiert wird und der von der Gesellschaft angebotene neue Flug mindestens 2 Stunden vor der voraussichtlichen Abflugzeit abfliegt und das Endziel weniger als 4 Stunden zu spät im Hinblick auf die voraussichtliche Ankunftszeit erreicht.
  • Wenn der Fluggast über den Flugausfall am selben Tag der Abreise oder weniger als 7 Tage vor dem Flugdatum informiert wird und der von der Fluggesellschaft angebotene neue Flug maximal 1 Stunde eher als ursprünglich geplant abfliegt und sein Endziel weniger als 2 Stunden später als erwartet erreicht.

Notwendige Unterlagen zur Geltendmachung bei Flugausfällen:

Buchungsbestätigung

Entschädigung bei Flugausfall anfordern

Bordkarte

Entschädigung bei Flugausfall anfordern

Ausweis

Entschädigung bei Flugausfall anfordern

Quittungen

Entschädigung bei Flugausfall anfordern

Mein Flug wurde gestrichen und ich werde nicht rechtzeitig für den Zwischenaufenthalt den Verbindungsflug ankommen.

In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Streichung eines Fluges mit einer einzigen Reservierung, die mehrere Flüge beinhaltet
  2. Streichung eines Fluges, der zum Verpassen einer zweiten, von der ersten unabhängigen Buchung führt

1- Streichung eines Fluges mit einer einzigen Reservierung, die mehrere Flüge beinhaltet

Wenn Sie einen Flug mit Zwischenstopps in einer einzigen Reservierung buchen, der Sie von Punkt A nach Punkt C, mit Zwischenstopp auf Punkt B, bringt, da es sich um Madrid-Paris-New York handeln kann, wird dies als ein einziger Flug angesehen und die Fluggesellschaft muss Sie zu Ihrem Endziel bringen – in diesem Fall New York. Bei einer Stornierung, sei es bei der ersten Abreise oder während des Zwischenstopps, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie ohne zusätzliche Kosten zu Ihrem Endziel zu bringen, wobei sie die Ausgaben und die Übernachtungskosten übernimmt und Sie auf einen späteren Flug umbuchen muss.
Wenn Sie nach dieser Umbuchung mindestens drei Stunden zu spät am Zielort ankommen (was fast sicher ist), können Sie eine Entschädigung verlangen (in diesem Fall 600€, da der gestrichene Flug von Madrid nach New York sein würde und dieser Flug länger als 3.500km ist). Zu dieser Entschädigung für den Flugausfall kommen nicht nur die Kosten hinzu, die Ihnen entstehen, wenn die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, sondern auch alle zusätzlichen Kosten, von Dingen, die Sie verpasst haben, sowie andere Schäden, wie verpasste Hotels am Zielort, Miete, Autos, Touren…

2- Streichung eines Fluges, der zum Verpassen einer zweiten, von der ersten unabhängigen Buchung führt

Manchmal bekommen die Agenturen oder wir selbst, anstatt eine einzige Buchung mit Zwischenstopps „getrennte“ Flüge. Also unterschiedliche Buchungen. In diesem Fall ist das Szenario bei Flugausfällen etwas anders.

Da es sich um zwei verschiedene Reservierungen handelt, ist die erste Fluggesellschaft dafür verantwortlich, Sie von A nach B und die zweite von B nach C zu bringen. Die Tatsache, dass Ihr erster Flug gestrichen wird, verpflichtet die zweite Fluggesellschaft nicht, Sie zu Ihrem Endziel C zu bringen, da der Vertrag über die Buchung bei der ersten Fluggesellschaft besagt, dass diese Sie von A nach B bringen soll. Das heißt, wir werden die zweite Reservierung verlieren, da die zweite Fluggesellschaft nicht warten wird und nicht die Verpflichtung hat, einen anderen Flug anzubieten. Da die erste Fluggesellschaft dafür gesorgt hat, dass Sie Ihre zweite Reservierung verlieren, können Sie neben der Entschädigung für den Flugausfall von A nach B auch Schadenersatz für die Kosten der verlorenen zweiten Buchung (oder sogar der neuen Buchung, die Sie für den Flug von B nach C kaufen mussten) verlangen.

Das heißt, wenn Sie zwei verschiedene Reservierungen haben, die erste von Madrid nach Paris und die zweite von Paris nach New York, und wenn Sie wegen eines Flugausfalls Ihren ersten Flug verlieren und die zweite Reservierung nicht erreichen können, können Sie 250€ (Streichung eines Fluges von weniger als 1.500km, da er von Madrid nach Paris geht) + Kosten für die verlorene zweite Buchung + Unkosten und Schäden verlangen.

Wenn Ihr Flug gestrichen wurde, kann Ihre Entschädigung auf 50% reduziert werden

Es gibt einige zu berücksichtigende Fälle, in denen die Entschädigung um 50% reduziert werden kann. Dies sind sehr spezielle und konkrete Fälle, aber wenn Sie sich dafür interessieren, sind das diese Fälle:

  • Nach einem Flugausfall, bei dem eine Entschädigung von 250€ gewährt wird, bekommen Sie im Falle der Ankunft des umgebuchten Fluges mit weniger als zwei Stunden Verspätung nur 50% der Entschädigung: 125€.
  • Nach einem Flugausfall, bei dem eine Entschädigung von 400 € gewährt wird, bekommen Sie im Falle der Ankunft des umgebuchten Fluges mit weniger als drei Stunden Verspätung nur 50% der Entschädigung: 200 €.
  • Nach einem Flugausfall, bei dem eine Entschädigung von 600€ gewährt wird, bekommen Sie im Falle der Ankunft des umgebuchten Fluges mit weniger als vier Stunden Verspätung nur 50% der Entschädigung: 300 €.

Weitere Aspekte, die bei der Beantragung von Schadensersatz bei Flugausfällen zu beachten sind…

Die Nachweispflicht, dass der Fluggast über den Flugausfall informiert wurde, sowie über den Zeitpunkt, zu dem er informiert wurde, obliegt der für die Durchführung des Fluges zuständigen Fluggesellschaft. Das heißt, die Fluggesellschaft muss nachweisen, dass die Streichung des Fluges den Fluggast mitgeteilt wurde.

Im Falle von Städten oder Regionen, in denen es mehrere Flughäfen gibt, muss die für die Durchführung des Fluges verantwortliche Fluggesellschaft dem Fluggast einen Flug zu einem anderen Flughafen anbieten, als dem, für den die Buchung vorgenommen wurde, und für die Beförderungskosten des Fluggastes von diesem zweiten Flughafen aus aufkommen, entweder zu dem Flughafen, für den er die Buchung vorgenommen hat, oder zu einem anderen mit dem Fluggast vereinbarten nahegelegenen Ort. Wenn die Fluggesellschaft dies nicht tut oder der Fluggast die Verlagerung nicht akzeptiert, werden der Fluggesellschaft die Kosten für den neuen Flug, den der Fluggast gebucht hat, in Rechnung gestellt.